Neues Gesellschaftsregister für die eGbR Registerpflicht für BGB-Gesellschaften kommt zum 1.1.2024

Zum 1. Januar 2024 wird in Deutschland das neue Gesellschaftsregister scharfgeschaltet.

Bislang existiert für die GbR kein eigenes öffentliches Register, aus dem sich die Existenz, die Identität sowie die Beteiligungs- und Vertretungsverhältnisse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ablesen ließe.

Das neue Register wird bei den auch für die schon bestehenden Gesellschaftsformen (oHG, KG, GmbH usw.) zuständigen Amtsgerichten geführt. Die Registeranmeldung bedarf der notariellen Form. Nach der Anmeldung führt die Gesellschaft die Bezeichnung „eGbR“ (eingetragene GbR).

Zwar steht es den Gesellschaften grundsätzlich frei, sich eintragen zu lassen. Die Eintragung ist aber Bedingung, wenn die GbR selbst in ein Grundbuch oder ein Handelsregister eingetragen werden will, etwa beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Geschäftsanteils an einer anderen Gesellschaft.