Antrag auf Elternzeit nur mit Unterschrift Anträge auf Elternzeit sond nur mit eigenhändiger Unterschrift wirksam

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist geregelt, das Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden muss.

Was „schriftlich“ heißen soll, ist nicht ausdrücklich  geregelt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in der aktuellen Entscheidung vom 10.5.2016 klargestellt, das für einen wirksamen Antrag auf Elternzeit eine eigenhändige Original-Unterschrift erforderlich ist.