Testierwille kein Testament auf Butterbrotpapier

Das OLG Hamm, Beschluß vom 27.11.2015 – 10 W 153/15 -, hat entschieden, daß ein ernstlicher Testierwille bei Verwendung von butterbrotartigem Pergament fehlt. Das OLG Köln, NJW-RR 2006,225, ist der Auffassung, daß das wohl stärkste Indiz für einen fehlenden Testierwillen ist, wenn nicht einmal die Überschrift „Testament“ in Zusammenschau mit dem Inhalt des Schriftstücks einen einigermaßen verläßlichen Testamentsinhalt bietet.