Arbeitgeber dürfen befristete Arbeitsverträge mehrfach hintereinander verlängern, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.01.2012 (Az: C-586/10), ...
Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.01.2012 (Az: C-586/10), …
… solche wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge seien auch dann erlaubt, wenn sich dieser Bedarf „als wiederkehrend oder sogar ständig erweist“.
Das Bundesarbeitsgericht hatte dem EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt. Dabei ging es um die Klage einer Mitarbeiterin des Amtsgerichts Köln, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt wurde.
Grund war jeweils die Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter, z. B. für Kolleginnen im Erziehungsurlaub. Der EuGH sah allein in der Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen noch keinen grundsätzlichen Missbrauch.
Ein Arbeitgeber könne durchaus gezwungen sein, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen.
Das Bundesarbeitsgericht muss nun die genaueren Umstände prüfen, um festzustellen, ob ein „sachlicher Grund“ vorlag.