Kein Führerscheintourismus in Europa Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.08.2011 -3 C 25/10) hat den sog. „Führerscheintourismus“ deutlich erschwert.
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.08.2011 -3 C 25/10) hat den sog. „Führerscheintourismus“ deutlich erschwert.
Die in einem EU-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis berechtigt von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn der Betroffene bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedsstaat hatte oder wenn die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden Sperrfrist erteilt wurde.
Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf nicht zusätzlich einer Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde.