EuGH-Urteil: Google muss sensible Daten entfernen EU-Bürger können Google dazu verpflichten lassen, Links zu unangenehmen Dingen aus der Vergangenheit nach längerer Zeit aus dem Netz zu löschen.
EU-Bürger können Google dazu verpflichten lassen, Links zu unangenehmen Dingen aus der Vergangenheit nach längerer Zeit aus dem Netz zu löschen.
Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 13.05.2014 in Luxemburg (Rechtssache C-131/12).
Google muss solche Links aus der Trefferliste entfernen, wenn die dort nachzulesenden Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.
Auf den Suchmaschinenbetreiber dürfte nun auch in Deutschland eine Klagewelle zukommen. Das Verteidigungsargument von Google, deren Server liefen in den USA und damit außerhalb der Zuständigkeit der Europäer, überzeugte das Gericht nicht.
Wer hier in Europa einen solchen Dienst betreibe und hier mit Werbung Geld verdiene, müsse sich auch an die hiesigen Datenschutzbestimmungen halten.