Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht der Bausparkassen Bausparkasse darf Bausparvertrag 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei viel beachteten Entscheidungen über das Kündigungsrecht äterer Bausparverträge entschieden. In der jüngeren Vergangenheit versuchten sich immer wieder Bausparkassen von teuren Bausparverträgen zu trennen. Diese Auseinandersetzungen zwischen Bausparkassen und Bausparern beschäftigte Gerichte im gesamten Bundesgebiet. Dabei fehlte es an einer abschließenden und einheitlichen Rechtsprechung. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Bausparkassen entschieden, wonach die Bausparverträge gekündigt werden dürfen. Bausparverträge sind somit im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife durch die Bausparkasse kündbar.
Zukünftig wird damit zu rechnen sein, dass Bausparkassen unter Verweis auf die Entscheidungen Bausparverträge kündigen werden und Bausparer keine Möglichkeit mehr haben, die oftmals sehr guten Zinskonditionen ihres Bausparvertrages zu behalten.
(Urteile des BGH vom 21. Februar 2017 – XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16)