Dashcam-Bildern bei Verkehrsunfall Dashcam-Bilder dürfen zur Sachverhaltsaufklärung bei einem Verkehrsunfall verwendet werden
Das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 10.08.2017 – 13 U 851/17) hat mit Hinweisbeschluss Bilder von sogenannten Dashcams (Armaturenbrett-Kameras) zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess zugelassen. Die Aufzeichnungen greifen nicht in die Intims- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer ein. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg. In dem Zivilprozess geht es nur um die Verwertung relevanter Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Die Bilder dürfen ausgewertet werden, obwohl sie neben dem Unfallgeschehen auch Fahrzeuge von Dritten zeigten. Die Aufnahmen richteten sich eben nicht gegen einzelne Personen.