GENERAL- & VORSORGEVOLLMACHTEN MIT PATIENTENVERFÜGUNG
Für Selbstbestimmung vorsorgen.
Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann? Viele Menschen möchten nicht unter eine staatlich gelenkte Betreuung kommen, wenn sie ihre Geschicke nicht selbst regeln können. Dagegen können sie sich vorsorglich wehren und sowohl eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen als auch in einer Patientenverfügung konkrete Wünsche zur Heilbehandlung festlegen.
Damit der genaue Umfang und die Reichweite von General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung auf Ihre eigene Situation abgestimmt ist, beraten wir Sie gerne schon frühzeitig „in gesunden Tagen“. Außerdem erstellen wir Ihnen die notwendigen Urkunden in rechtssicherer Form und sorgen für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin. Dabei beziehen wir familien- und erbrechtliche Gegebenheiten in die Beratung mit ein.
Denn eine unzureichende Patientenverfügung kann, wenn der Patient geschäftsunfähig geworden ist, nicht mehr repariert werden.
Übermitteln Sie uns Ihre Daten für einen Urkundsentwurf ganz einfach per Formular:
Noch Fragen zur selbstbestimmten Zukunft? Dann sprechen Sie uns einfach an.
“Die Vorsorgevollmacht” war auch das Thema eines NDR-Ratgebers. Notar Norbert Lühring beantwortete im Studio die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer und der Moderatorin Julia Vogt.
Staatliche Betreuung oder Selbstbestimmung.
Was geschieht mit mir, wenn ich hilflos bin?
Scholz | Lühring & Partner
Beizeiten vorsorgen – mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe.
Der Notar.