Abschleppkosten nach Verkehrsunfall Das Amtsgericht Stade hat durch Urteil vom 10.01.2012 (Az.: 61 C 946/11) entschieden, dass ...
Das Amtsgericht Stade hat durch Urteil vom 10.01.2012 (Az.: 61 C 946/11) entschieden, dass …
… vom Unfallverursacher bzw. seinem Haftpflichtversicherer auch die Abschleppkosten zu erstatten sind.
Der Geschädigte ist berechtigt, unmittelbar nach dem Unfallgeschehen ein Abschleppunternehmen zu beauftragen, ohne sich vorher zu vergewissern, ob das Abschleppunternehmen einen angemessenen Betrag berechnet.
Der Geschädigte ist auch berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zum „Normaltarif“ anzumieten, ohne vorher „Marktforschung“ zu betreiben, um möglicherweise ein billigeres Angebot zu erhalten.
Er muss sich nur dann auf seine Schadensminderungspflicht verweisen lassen, wenn ihm vor Anmietung ein günstigeres, konkretes Angebot nachgewiesen worden wäre
Die Rechtsprechung in Deutschland ist allerdings uneinheitlich, so dass wir empfehlen, nach Möglichkeit zumindest noch ein zweites Angebot abzufragen.
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