Keine Beschäftigung ohne Maske Ein Attest befreit nicht ohne weiteres vom Tragen einer Maske
Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. In den Räumlichkeiten des Rathauses ordnete der Arbeitgeber das Tragen eines Mundschutzes an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn von der Maskenpflicht befreit. Daraufhin ordnete die Beklagte ein Gesichtsvisier an. Der Kläger legte ein weiteres Attest vor, dass ihn davon befreite. Beide Atteste waren […]