Corona: Geburtstagsfeiern nur mit max. 10 Personen zulässig Empfindliche Geldbußen drohen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13. August 2020 (OVG Lüneburg, Az. 13 MN 290/20) entschieden, dass Geburtstagsfeiern auch in Restaurants gem. § 1 Abs. 4 der Nds. Corona-Verordnung nur mit maximal zehn Personen stattfinden dürfen. Die künstliche Aufteilung von Gästen auf mehrere Tische zu je zehn Personen stellt nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Umgehung […]