Patientenverfügungen oft unzureichend Wichtige BGH-Entscheidung
Eine Patientenverfügung muss ganz konkret die einzelnen medizinischen Maßnahmen benennen, um rechtswirksam zu sein. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (Az: XII ZB 61/16) entschieden. Allein die Formulierung, „lebensverlängernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um rechtswirksam passive Sterbehilfemaßnahmen anzuordnen. Die Vorsorgevollmacht muss vielmehr deutlich regeln, ob und unter welchen konkreten Umständen die bevollmächtigte Person auch über […]