Online-Testamente Die Bundesnotarkammer informiert: "Zahlreiche Anbieter im Internet werben mit Online-Angeboten zum Thema Erbrecht.
Bei diesen meist kostenpflichtigen ‚Dienstleistungen‘ ist besondere Vorsicht geboten: Testamente können nicht ‚online‘ errichtet werden. Das deutsche Recht erlaubt Verfügungen von Todes wegen nur in drei Formen: • eigenhändiges Testament, • notarielles Testament und • notarieller Erbvertrag. Jede andere Form einer Verfügung von Todes wegen ist – abgesehen von sog. Nottestamenten – unwirksam und kann […]