Beleidigung auf Facebook: Kündigung rechtens! Auf Facebook nannte ein Auszubildender seinen Arbeitgeber u.a. "Menschenschinder".
Auf Facebook nannte ein Auszubildender seinen Arbeitgeber u.a. „Menschenschinder“.
Die daraufhin ausgesprochene Kündigung ist wirksam, entschied nun das Landesarbeitsgericht Hamm (3 Sa 644/12).
Der Auszubildende hatte zunächst vor dem Arbeitsgericht Bochum gegen seine Kündigung geklagt und sich dabei auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen.
Er habe bewusst übertrieben und das Ganze nur „lustig“ gemeint. Er hatte in der öffentlich einsehbaren Rubrik „Arbeitgeber“ in seinem Facebook-Profil die Worte „Menschenschinder“, „Ausbeuter“ und „Leibeigener“ eingetragen.
Das Bochumer Gericht bewertete die Einträge des Azubis ebenso wie das LAG Hamm als beleidigend. Auch ein Auszubildender muss die Folgen seines Handelns einschätzen können.