Betriebsschließungsversicherung in der Pandemiezeit BGH, Urt. vom 26.01.2020 - Az IV ZR 144/21
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 26.01.2022 über die Entschädigungszahlung einer Betriebsschließungsversicherung entschieden.
Ein Restaurantbesitzer verlangte von der Versicherung Entschädigung aufgrund der behördlichen Schließungsanordnung. Die Versicherungsbedingungen enthielten in den Zusatzbestimmungen abschließende Aufzählungen der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger. Der Bundesgerichtshof prüfte diesen Teil der Versicherungsbedingungen und befand die vertraglichen Bestimmungen für eindeutig und rechtmäßig. Eine Entschädigung darf der Versicherungsnehmer nun nicht erwarten.
Für die Praxis sollten die Vertragsbedingungen der Betriebsschließungsversicherung genau geprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat die Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) – 2008 (ZBSV 08) geprüft. Für ältere Verträge könnten andere Bedingungen gelten.