Dauerbrenner Verkehrsunfall Haftungsverteilung bei Kollision von Linksabbieger und ihn verkehrsgerecht Überholendem
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG München vom 23.01.2015 (Az. 10 U 299/14) haftet der Linksabbieger bei einer Kollision eines nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Fahrzeugs mit einem ihn überholenden Fahrzeug allein, wenn sich der Überholvorgang als verkehrsgerecht darstellt und er insbesondere den Nachweis, dass der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wurde, nicht führen kann.
Dabei ist auch eine nachgewiesene Alkoholisierung des überholenden Fahrers ohne Bedeutung, wenn nicht feststeht, dass sie für den Unfall ursächlich geworden ist.
Davon ist nicht auszugehen, wenn sich der Überholvorgang bei geringer Geschwindigkeit als verkehrsgerecht erweist.