Erste Zivilklage gegen Volkswagen in Deutschland erfolgreich In der Abgasaffäre hat das Landgericht München I ( Az.: 23 O 23033/15) der Klage gegen einen Mitgliedsbetrieb des Volkswagen-Konzerns auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages stattgegeben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger wegen der in einem Dieselmotor eingesetzten Schummelsoftware getäuscht wurde. Weil der Verkäufer den Mangel trotz Fristsetzung nicht behoben hatte, erklärte der Käufer nach Fristablauf die Anfechtung des Kaufvertrages.
Dem Kläger sprach das Gericht sowohl die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen, als auch den Ersatz seiner sonstigen Aufwendungen, etwa Anmeldung, Sonderausstattung und Garantieverlängerung zu (Urt. v. 14.04.2016, Az. 23 O 23033/15).
Es ist aber davon auszugehen, dass der Rechtsstreit noch weitere Instanzen durchlaufen wird, zumal das Landgericht Bochum unlängst eine gleichgerichtete Klage abgewiesen hat (Az.: I-2 O 425/15).