Erwerber kann sofort Miete erhöhen BGH: Mieterhöhung durch Grundstückskäufer bereits vor Eigentumsumschreibung möglich.

finaBGH: Mieterhöhung durch Grundstückskäufer bereits vor Eigentumsumschreibung möglich.

Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen.

Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde. So der BGH in seinem Urteil vom 19.03.2014 (Az: VIII ZR 203/13).

Quelle: www.imr-online.de