Finanzgericht Düsseldorf: Alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Kosten absetzbar Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf eine interessante Entscheidung getroffen
Mit einem aktuellen Urteil vom 19.02.2013 –10K 2392/12 E- hat das Finanzgericht Düsseldorf eine interessante Entscheidung getroffen. Es können alle Kosten …
…, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten, die mit einer Ehescheidung verbunden sind, nunmehr von der Steuer abgesetzt werden. Bislang waren nur die Kosten für die eigentliche Scheidung und die Kosten für die Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerlich berücksichtigungsfähig. Die Kosten für den Zugewinnausgleich und Kosten für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen können nunmehr nach diesem Urteil auch geltend gemacht werden.