Grundstückskaufvertrag und Haftungsausschluss BGH erhöht Anforderungen an das Notariat
Der in einem notariellen Kaufvertrag beurkundete Ausschluss für Sachmängel erfasst auch die zuvor auf Internetportalen oder in einem Exposee abgegebenen öffentlichen Verlautbarungen des Verkäufers zu den Eigenschaften von Grundstück und Gebäude.
Wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.:V ZR 23/15) nun entschied, müssen solche Angaben (z. B. zum Alter eines Gebäudes) im notariellen Kaufvertrag aber wiederholt und beurkundet werden, wenn der Verkäufer für solche Angaben haften soll.
Nur die Haftung wegen arglistigen Verschweigens bleibt davon unberührt.
Der BGH erhöht damit die Anforderungen an den Inhalt von notariellen Kaufverträgen erheblich.