Haftung eines Radfahrers Auch Radfahrer haften für ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Auch Radfahrer haften für ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Hinter dem grob fahrlässigen Befahren eines schmalen Radweges durch einen Radfahrer in falscher Richtung tritt eine etwaige Betriebsgefahr eines aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden PKW vollständig zurück. Der Radfahrer haftet dann alleine; LG Berlin -41 O 41/11.