Kann ich wirksam mein Testament am PC schreiben? Im heutigen digitalisierten Zeitalter ist es nahezu normal geworden, dass sämtliche Dokumente am PC geschrieben werden.
Fraglich ist, ob dies auch für eines der wohl wichtigsten Dokumente gilt, die im Leben verfasst werden: das Testament.
Hierauf gibt es eine eindeutige Antwort: Nein!
Das BGB gibt positiv vor, welche formalen Voraussetzungen an ein formwirksames Testament zu stellen sind.
Für Testamente, die von Einzelpersonen errichtet werden, gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten:
- das eigenhändige (=komplett handschriftlich errichtet inkl. Unterschrift) Testament,
- das öffentliche (=notariell beurkundet) Testament oder
- das sog. Nottestament.
Bei den Nottestamenten kann der letzte Wille, weil eine notarielle Beurkundung nicht mehr möglich ist, vor einem Bürgermeister oder vor drei Zeugen geäußert werden.
Ist aus gesundheitlichen Gründen eine eigenhändige Testamentserrichtung unmöglich, kann diese durch eine notarielle Beurkundung ersetzt werden.
Ebenfalls kann ein sog. gemeinschaftliches Testament durch Ehegatten errichtet werden.
In Bezug auf die Ausgangsfrage ist eines jedoch klar: die handschriftliche Errichtung eines Testaments kann nicht durch ein am PC geschriebenes Testament ersetzt werden.
Ein solches wäre formunwirksam, sodass die gesetzliche Erbfolge Anwendung finden würde.