Keine Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen Die Streupflicht ist ein Dauerthema bei den Gerichten. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Grundsatzentscheidung verkündet.
Die Streupflicht ist ein Dauerthema bei den Gerichten. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Grundsatzentscheidung verkündet.
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte; BGH, Urteil vom 12.06.2012 -VI ZR 138/11.