Krakelige Schrift im Testament Wirksamkeit kann in Frage stehen
Findet sich in einem handschriftlich errichteten Testament ein krakeliges Schriftbild mit Lücken im Schreibfluss, kann dies erhebliche Zweifel daran begründen, dass das Testament eigenhändig vom Erblasser stammt und von ihm selbst unterschrieben worden ist. So hat das OLG München am 28. Januar 2020 (31 Wx 557/19) entschieden und die Einziehung des vom Nachlassgericht schon erteilten Erbscheins bestätigt.
Nicht nur der Inhalt eines Testaments muss klar und eindeutig sein; es ist auch ein besonderes Augenmerk auf das äußere Erscheinungsbild zu legen. Bereits der vom OLG entschiedene Fall belegt, welche Vorteile ein ordnungsgemäß vor einem Notar errichtetes Testament im Regelfall hat.