Neue Entscheidung zu Arbeitszeugnissen Arbeitnehmer müssen weiterhin beweisen, wenn sie eine bessere Bewertung eine "3" in ihrem Arbeitszeugnis haben wollen.
Arbeitnehmer müssen weiterhin beweisen, wenn sie eine bessere Bewertung eine „3“ in ihrem Arbeitszeugnis haben wollen.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.11.2014 ein neues Grundsatzurteil zu Arbeitszeugnissen gesprochen (9 AZR 584/13).
Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, was genau unter einer „3“, also einer lediglich durchschnittlichen Zeugnisnote zu verstehen ist.
Der Arbeitnehmer hatte auf eine bessere Gesamtbewertung als „zu unserer vollen Zufriedenheit“ geklagt. Die Voraussetzungen dafür muss er im Streitfall darlegen und beweisen.