Neue Rechtslage bei Schichtarbeit Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, sind sie nicht arbeitsunfähig krank, sondern haben Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht.
Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, sind sie nicht arbeitsunfähig krank, sondern haben Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht.
Dies hat das Bundearbeitsgericht am 09.04.2014 in einem Grundsatzurteil entschieden (Az. 10 AZR 637/13). Das Gericht schützt Schichtarbeiter damit vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Im konkreten Fall konnte eine Krankenschwester nach knapp 30 Jahren im Schichtdienst aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten. Der Arbeitgeber schickte sie hingegen wegen Arbeitsunfähigkeit nach Hause.
Doch damit wollte sich die Krankenschwester nicht abfinden und klagte mit Erfolg bis zum Bundesarbeitsgericht.
Die Krankenschwester sei nicht arbeitsunfähig krank, urteilte das Gericht. Das Krankenhaus müsse vielmehr bei der Schichteinteilung auf die Gesundheitsbeschwerden Rücksicht nehmen. Eine Kündigung sei mit dieser Begründung nicht möglich.