NOTARKOSTEN
Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes.
Notare in Deutschland sind Amtsträger und berechnen die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Regelmäßig überprüfen Kostenbeamte des Landgerichts die Rechnungen eines Notars.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. In Bereichen, in denen starre Gebührensätze zu unangemessenen Ergebnissen führen können, insbesondere bei der Vergütung der Entwurfs- und Beratungstätigkeit des Notars, sorgen Rahmengebühren für die notwendige Flexibilität.
Um einen Eindruck von den zu erwartenden Kosten zu bekommen, stellt die Bundesnotarkammer online einen Gebührenrechner zur Verfügung.
Weitere Information zu den Notarkosten finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.