VERERBEN & VERSCHENKEN
Unumstritten übertragen.
Rechts- und vor allem anfechtungssicher zu erben, vererben oder verschenken ist gar nicht so einfach. Denn das gesetzliche Erbrecht passt nur in seltenen Fällen auf die individuellen Verhältnisse der beteiligten Menschen. Folglich sollte, wer seinen Nachlass seinen Liebsten oder Organisationen sicher weiterreichen will, dies durch eine letztwillige Verfügung auf den Todesfall klar und eindeutig zum Ausdruck bringen.
Wir unterstützen Sie bei der genauen Umsetzung Ihres Erblasserwillens und gestalten nach den individuellen Wünschen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen Ihr Testament, Erbvertrag oder andere erbfolgerelevante Urkunden. Außerdem sorgt unser Notar-Team für deren Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin.
Übermitteln Sie uns die Daten für Ihr Übertragungsvorhaben ganz einfach per Formular:
Noch Fragen zum Erben, Vererben oder Verschenken? Dann sprechen Sie uns einfach an.
Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe
Der Notar.
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