Notarkaufvertrag Mieterhöhung vor Umschreibung möglich
Mieterhöhung vor Umschreibung möglich
Höchstrichterlich wurde entschieden, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung von seinem Verkäufer dazu ermächtigt werden kann, im eigenen Namen schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) eine Mieterhöhung nach § 588a BGB zu verlangen, unabhängig davon, ob die Ermächtigung offengelegt wurde (BGH, Urt. v. 19.3.2014 – VIII ZR 203/13).