Oytener Motorradfahrer fahrlässig getötet Die von Rechtsanwalt Norbert Lühring vertretenen Hinterbliebenen waren an dem Verfahren als Nebenkläger beteiligt.
Die von Rechtsanwalt Norbert Lühring vertretenen Hinterbliebenen waren an dem Verfahren als Nebenkläger beteiligt.
Das „Achimer Kreisblatt“ berichtete am 31.01.2011 über den schweren Verkehrsunfall vom 10.04.2011. Die Pressemitteilung lautet wie folgt:
Landkreis – Zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn 27 wird die Polizei am Sonntag, 10. April, gerufen. Nahe Walsrode, in Fahrtrichtung Bremen, verunglückt ein Motorradfahrer bei fast sommerlichen Temperaturen am frühen Nachmittag tödlich.
Das Opfer ist der 43-jährige Reiner Gerken aus Oyten-Bassen. Er war mit einem Auto zusammengestoßen. Die Presseveröffentlichungen dazu am nächsten Tag stützen sich auf den Polizeibericht. Darin heißt es: „Kurz hinter der Anschlussstelle Walsrode-West fuhr der Oytener dann auf den Audi A3 eines 69-Jährigen aus dem Kreis Cuxhaven auf.
Die Ursache dafür ist noch unklar. Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen Gutachter eingeschaltet. Der Motorradfahrer stürzte nach dem Aufprall zu Boden und rutschte in die Leitplanken.“
Doch später stellte sich heraus, dass der Unfallhergang ein anderer war. Das Amtsgericht Walsrode verurteilte den Autofahrer, einen inzwischen 70-jährigen Mann aus Cuxhaven, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Und das sollte auch die Öffentlichkeit in der Region durchaus wissen, finden jetzt die Witwe, Karin Gerken (48), und die drei Söhne des Ehepaares, Deniz (26), Yasar (24) und Yannik (20). Ihnen war nach eigenen Angaben „beim Anblick des Unfallfahrzeugs sofort klar, dass es sich um keinen Auffahrunfall gehandelt haben konnte“. Allein schon deshalb, weil das Heck des Wagens, gegen das Reiner Gerken laut Polizei mit der Maschine geprallt sein sollte, „überhaupt keinen Schaden aufwies“.
Karin Gerken wandte sich daraufhin an den Rechtsanwalt Norbert Lühring. Der Achimer Jurist beauftragte einen Sachverständigen, der das Motorrad begutachtete.
Dessen Ergebnis widerlegte die These vom Auffahrunfall ebenfalls. Am 9. August klagte die Staatsanwaltschaft Verden den Autofahrer an, durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht zu haben. Die Strafsache wurde am 8. November vor dem Amtsgericht Walsrode verhandelt, wobei die Witwe als Nebenklägerin in dem Verfahren auftrat.
Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt des Unfalls mit rund 150 Stundenkilometern auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs gewesen, während Gerken mit Tempo 200 bis 250 über die linke Spur „flog“, hatte der Gutachter ermittelt. Als sich der Oytener mit seiner BMW S 1000 RR „etwa 167 Meter“ hinter dem Audi des Cuxhaveners befand, sei dieser auf die linke Fahrspur gewechselt.
„Ohne sich dabei zu versichern, dass andere Verkehrsteilnehmer durch den Spurwechsel nicht gefährdet werden“. Dabei sei die Strecke, auf der kein Tempolimit gilt, „problemlos einsehbar, so dass der Angeklagte den Geschädigten Gerken bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen können“, stellt das Gericht fest.
„In Folge des Fahrstreifenwechsels“ sei es zu einer Kollision zwischen dem Auto und dem Zweirad gekommen. Wodurch Reiner Gerken „sofort verstarb“. Der Angeklagte habe vor dem Fahrstreifenwechsel „gegen seine doppelte Rückschaupflicht verstoßen“ und sei somit schuldig, führtRichterin Rothstein in der Begründung für das Urteil aus.
Sie verhängte gegen den Rentner aus Cuxhaven, der sein folgenschweres Versäumnis vor Gericht einräumte, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten und notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen. · mm