FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
In jeder Beziehung eine kompetente Stütze.
Familie bildet sich aus engen Verbindungen wie Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft. Dadurch entstehende Angelegenheiten, insbesondere die Bereiche Unterhalt und Scheidung, werden durch das Familienrecht geregelt. Auch umfasst das Familienrecht im Fall einer Scheidung oder Trennung die heiklen Fragen rund um die Kinder: das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie Vormundschaften. Auf Grundlage des vierten Buchs des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden familienrechtliche Streitigkeiten durch das Familien- oder Vormundschaftsgericht entschieden. Deshalb ist im Fall einer beabsichtigten Trennung oder Scheidung eine fachlich fundierte Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unerlässlich, vor allem wenn es um Ansprüche hinsichtlich Unterhalt oder das Recht vorhandener Kinder geht.
Als Spezialisten in familienrechtlichen Angelegenheiten können wir Sie fundiert und fachkompetent beraten und vertreten Sie vor allen Zivilgerichten. Sowohl vor, als auch nach der Trennung oder Scheidung steht Ihnen mit Frau Rechtsanwältin Annette von Wiedebach eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung. Kein familienrechtlicher Fall ist ihr fremd. Da familiäre Streitigkeiten eine emotionale Belastung für alle Beteiligten sind, holen Sie sich mit unserer Familienanwältin eine zuverlässige und vertrauensvolle Unterstützung an Ihre Seite. Außerdem engagiert sich Frau von Wiedebach als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) und bleibt so durch stetige Fortbildung auf dem Laufenden.
Im Wesentlichen gehören zu den Aufgaben von Frau Rechtsanwältin Annette von Wiedebach die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarungen, die Scheidungsvertretung bzw. im Aufhebungsverfahren bei eingetragenen Lebenspartnerschaften vor dem Familiengericht sowie alle dazugehörigen Folgesachen wie etwa Trennung-, Kindes- und nachehelicher Unterhalt, elterliche Sorge, Wohnungszuweisung, Hausratteilung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich usw. Daraus folgende notarielle Angelegenheiten bearbeitet gerne Rechtsanwalt und Notar Norbert Lühring für Sie weiter.
Noch Fragen an einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an.