HANDELSRECHT UND GESELLSCHAFTSRECHT
Für ein sicheres Geschäft.
Als Teilgebiet des Privatrechts ist das Handelsrecht vor allem von Kaufleuten, Industrie und Handwerk zu beachten und betrifft die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsbeziehungen zu deren Geschäftspartnern. Das Gesellschaftsrecht überschneidet sich mit dem Handelsrecht, z.B. hinsichtlich der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Personen- und Kapitalgesellschaften. Zusätzlich gibt es viele weitere beeinflussende Faktoren und im Handelsrecht geltende Bräuche und Vorschriften, die eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen lassen.
Denn das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts ist in einer auch mit einem Notar besetzten Anwaltskanzlei ein wichtiger Bestandteil der täglichen Beratung unserer Mandanten. So können wir Ihnen im Handels- und Gesellschaftsrecht Probleme und Konflikte aufzeigen sowie individuell zugeschnittene Lösungen vorschlagen.
Unsere Anwälte übernehmen die branchenunabhängige Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen, ihrer Geschäftsführer und Gesellschafter zu allen Fragestellungen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Egal ob Kapital- oder Personengesellschaft, Verein oder Verbraucher, Ihre Interessen stehen für uns im Vordergrund. Weitere notarielle Angelegenheiten werden gerne von Notar Norbert Lühring betreut.
Noch Fragen im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an.