IMMOBILIENRECHT UND KAUFRECHT
Auf der sicheren Seite sein.
Zuallererst baut das Fachgebiet Kaufrecht auf dem Kaufvertrag nach § 433 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf. Darin werden die an einem Vertrag beteiligten Personen als Käufer und Verkäufer bezeichnet. Überall da, wo ein Kauf oder Verkauf stattfindet und damit Ware gegen Geld getauscht wird, ist das Kaufrecht anwendbar. Auch im Immobilienrecht ist der wichtigste Aspekt im Kaufvertrag die Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs (Immobilie gegen Zahlung).
Häufig geht es im Immobilienrecht um erhebliche wirtschaftliche Werte. In den vergangenen Jahren haben Wohneigentum, Grund- und Immobilienbesitz nicht zuletzt als Geldanlage und zur Absicherung im Alter einen hohen Stellenwert eingenommen. Ob Sie Käufer, Unternehmer oder Lieferant sind, Fragen zu dem Erwerb oder zum Geschäftsabschluss einer Immobilie haben oder Informationen zum Mietrecht, Kaufrecht, Nachbarschaftsrecht oder Wohneigentumsrecht benötigen – unsere Leistungen decken das gesamte Fachgebiet ab.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie insbesondere in sämtlichen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Von der beratenden Funktion, über die Gestaltung eines Vertrages für Käufer oder Verkäufer bis zur Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten bietet unser Team Lösungen – unabhängig, verschwiegen und loyal.
Notarielle Angelegenheiten werden gerne von Rechtsanwalt und Notar Norbert Lühring betreut.
Noch Fragen zum Immobilienrecht und Kaufrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an.