INTERNETRECHT UND WETTBEWERBSRECHT
Dem Netz entkommen.
Das Internet ist für jeden Einzelnen ein wichtiges Kommunikationsnetz geworden und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob E-Commerce oder Social Media, Nutzer begeben sich täglich auf dünnes Eis. Da sich die Medien im digitalen Zeitalter im ständigen Wandel befinden, ändern sich auch die Vorschriften laufend. Deshalb kommt es oft zu neuen Informationspflichten. Wenn diese aufgrund von Unkenntnis nicht korrekt umgesetzt werden, folgen Abmahnungen. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist insbesondere beim Thema Bildrechte in Social Media wie z.B. Instagram oder anderer Verwendung personenbezogener Daten erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Hier verstößt man schnell aufgrund von Unwissenheit gegen geltende Gesetzesvorschriften zum Urheberrecht, Markenrecht oder dem Recht am eigenen Bild. Außerdem sei bei Kaufverträgen und Onlineaktionen Vorsicht geraten. Immer wieder tappen Nutzer bei eBay, Amazon, Zalando und Co in kostspielige Abofallen.
Dabei ist das Internetrecht oder Onlinerecht gar kein eigenes Rechtsgebiet. Vielmehr stellt es eine Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich Onlinemedien dar. Neben Fragen zum Internethandel gehören auch das Widerrufsrecht, Urheberrecht, Haftungsausschlüsse und vieles mehr in das Themengebiet Internetrecht.
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und horrende Kosten zahlen? Dann nehmen Sie unbedingt sofort Kontakt zu uns auf. Denn viele Abmahnschreiben sind inhaltlich zu weit gefasst und die verlangten Kosten völlig überhöht. Daher kann es gute Gründe geben, eine Unterlassungserklärung entweder gar nicht oder nur in modifizierter Form abzugeben.
Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an.