MIETRECHT UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Zuverlässig kaufen, mieten, wohnen.
Probleme mit Ihrem Vertragspartner? Wer zahlt notwendige Reparaturen? Haben Sie Streit wegen einer Kündigung?
Sprechen Sie Rechtsanwalt Nils Hölschermann, unseren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht an.
Das Verhältnis von Mieter und Vermieter ist in besonderer Weise durch den Gesetzgeber unverständlich geregelt und zudem durch die Rechtsprechung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ganz erheblich reglementiert. Fragen rund um die Themen Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen, Kündigung des Mietvertrags, Abwicklung des Mietverhältnisses, insbesondere hinsichtlich durchzuführender Schönheitsreparaturen und Kautionsabrechnungen sind nur einige der vielen Aufgaben im Mietrecht.
Weitergehend gehören zum Wohnungseigentumsrecht auch die Teilungsmöglichkeit eines Grundstücks in Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum. Somit gibt es auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften erhebliche Interessenskonflikte, beispielsweise bei Kauf einer Eigentumswohnung, Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, etc.
Bei uns müssen Sie nicht Mitglied in einem Mieterverein, einer Hauseigentümervereinigung oder einer anderen Interessengruppe sein oder werden. Deshalb sind uns die Sichtweisen aller Beteiligten in besonderer Weise bekannt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, egal, ob Vermieter oder Mieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter – verbandsunabhängig, verschwiegen und loyal.
Noch Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht? Dann sprechen Sie uns einfach.