ZIVILRECHT UND ZIVILPROZESSRECHT
Hilfe bei Ihrer Klage
Als Königsdisziplin an deutschen Gerichten gilt das Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Denn dort wird der im Strafrecht anzuwendende „Amtsermittlungsgrundsatz“ nicht verwendet. Das heißt, die Parteien müssen den maßgebenden Sachverhalt selbst vortragen und beweisen. Das sollten Sie Spezialisten überlassen.
Zivilverfahren sind Rechtsstreitigkeiten von Privatpersonen untereinander und die gesamten Kosten trägt der Verlierer des Verfahrens. Wer sein Zivilverfahren nicht sorgfältig führt, kann seine Ansprüche verlieren, auch wenn er eigentlich im Recht war. Leider muss sich dann die Prozesspartei das Verschulden des Anwalts zurechnen lassen und die entsprechenden Kosten tragen. Daher ist es ratsam, vor Einreichung einer Klage bei Gericht mit Ihrem Anwalt alle Fragen von Streitwert, Kosten sowie Klageschrift über Zeugen und Beweise bis hin zu Erfolgsaussichten sorgfältig zu klären.
Deshalb sollten Sie bei der Auswahl Ihres Anwalts für Zivilrecht und Zivilprozessrecht auf Nummer Sicher gehen.
Scholz | Lühring & Partner deckt sämtliche Regelungen des Zivilrechts sowohl vorgerichtlich beratend, als auch im gerichtlichen Konfliktfall ab. Wir vertreten Sie in Ihrem Zivilprozess vor Gericht (bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Schiedsgerichten) und können auf eine über Jahrzehnte erworbene Erfahrung in der Führung von Verfahren im Zivilbereich zurückgreifen. Mediationsverfahren stehen wir außerordentlich positiv gegenüber, da so eine zufriedenstellende Lösung für alle Parteien gefunden werden kann. Die Anwälte von Scholz | Lühring & Partner waren an vielen gerichtsnahen Mediationen in Niedersachsen und Bremen beteiligt.
Noch Fragen zum Zivilrecht und Zivilprozessrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an.