Stand des Breitbandausbaus bestimmt den Zugang zum Recht Der Deutsche AnwaltVerein begrüßt die Initiative "Netzallianz".
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass die Bundesregierung die sogenannte „Netzallianz“ für den Internetausbau angestoßen hat.
Der DAV fordert Bund, Länder und Gemeinden auf, den Breitbandausbau zügig voranzutreiben. „Der Gesetzgeber hat die Anwaltschaft in Deutschland dazu verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2022 Schriftsätze bei den Gerichten ausschließlich elektronisch einzureichen.
Die Länder haben aufgrund desselben Gesetzes die Möglichkeit, diesen Zeitpunkt bis auf den 1. Januar 2020 vorzuziehen“, erklärt der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsanwalt Ulrich Volk. „Die Anwaltschaft erwartet, dass Bund und Länder im Gegenzug dafür Sorge tragen, dass fristgerecht die entsprechende Infrastruktur parat steht, damit die Anwälte und Anwältinnen diese Verpflichtung auch leben können“, formuliert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins den Anspruch der Anwaltschaft.
Dabei komme es auch auf die Upload-Geschwindigkeit an. Wo kein Breitband, da kein Anwalt – und auch kein Gericht – und damit für den Bürger kein Zugang zum Recht. Ewer weiter: „Der DAV begrüßt daher alle Anstrengungen, damit die flächendeckende Versorgung mit anwaltlichen Dienstleistungen keine Frage der Internetversorgung wird“.
Ziel der Initiative von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist es, dass bis 2018 flächendeckend Breitbandverbindungen mit mindestens 50 MB/s zur Verfügung stehen. Hierfür werden Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro erwartet.
Quelle: Deutscher Anwaltverein (DAV)