War die Beziehung nur von ungewöhnlich kurzer Dauer, muss der Ex-Partner Geldgeschenke von den Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung zurückzahlen.
Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2019 – X ZR 107/16.
In allen anderen Fällen hingegen nicht, denn ein Schenker müsse stets auch mit einem Scheitern der Beziehung rechnen.
Wann von einer ungewöhnlich kurzen Dauer ausgegangen werden darf, ist allerdings eine Einzelfallfrage. Ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wenn für den Schenker das alsbaldige Ende des Zusammenlebens bereits erkennbar war, dann kann dem Schenker regelmäßig nicht zugemutet werden, sich an der Zuwendung festhalten lassen zu müssen.