Rechtsanwalt Tilman Lühring hat vor dem Prüfungsausschuss für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer erfolgreich die notarielle Fachprüfung abgelegt.
Es handelt sich um eine einheitliche Prüfung für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats.
Wir freuen uns mit Rechtsanwalt Tilman Lühring über diesen Erfolg und mit unseren Mandanten über die damit verbundene Ausweitung des Beratungsangebotes der Kanzlei.
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Nach § 2077 BGB wird ein Ehegattentestament („Berliner Testament“) unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wo ein in Scheidung lebender Ehegatte nach dem Ableben des anderen Ehegatten versucht, ein Schlupfloch zu finden.
In dem vom Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 26.09.2018, 3 W 71/18) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im Jahr 2012 ein sogenanntes „Berliner Testament“ verfasst, in dem sich sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Ein Jahr später trennten sie sich.
Der Ehemann verfasste danach einerseits ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es ausdrücklich in diesem Testament. Andererseits erklärte sich der Ehemann aber auch bereit, im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob die Ehe eventuell doch noch fortgeführt werden kann.
Kurz darauf verstarb der Ehemann. Die Ehefrau und die Adoptivtochter stritten um das Erbe. Beide hielten sich allein für erbberechtigt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Adoptivtochter als Erbin. Die Tatsache, dass der Ehemann sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereit erklärt habe, lasse seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen.
Deshalb ist unser Tipp: Auf jeden Fall sollte zur Sicherheit das gemeinsam errichtete Testament notariell widerrufen und eine Ausfertigung der Widerrufserklärung dem anderen Ehegatten wirksam zugestellt werden.
Weitere Infos zum Familienrecht: www.scheidung-achim.de
Der Arbeitsmarkt für qualifizierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist heiß umworben. Es fehlen überall Fachkräfte.
Umso mehr freuen wir uns, dass unser Notar-Team ab dem 1. Januar 2019 um eine weitere Notarfachangestellte verstärkt wird.
Die „Neue“ kommt aus ungekündigter Stellung in einer Bremer Notariatskanzlei. Es freut uns, dass wir damit eine weitere kompetente Mitarbeiterin für unsere Mandanten und Urkundsbeteiligten gewinnen konnten.
In unserem Notariats-Backoffice stehen Ihnen damit vier Notarfachangestellte zur Verfügung, darunter zwei staatlich geprüfte Notariatsfachwirtinnen.
Unsere Advokatur wird zudem von einer staatlich geprüften Rechtsfachwirtin geleitet.
Fachwirte sind besonders qualifizierte ReNo-Fachangestellte, die u. a. dafür ausgebildet sind, Leitungsaufgaben zu übernehmen, auch mit schwierigen Sachverhalten eigenständig umzugehen und damit die Rechtsanwälte und den Notar qualifiziert zu unterstützen.
Eine weitere ReNo-Fachangestellte aus unserem Hause beginnt in Kürze die zweijährige Weiterbildung zur staatlich geprüften Rechtsfachwirtin.
Ziel unserer Weiterbildungsmaßnahmen ist, dass beide Abteilungen in unserem Hause – Advokatur und Notar-Team – neben den ohnehin gut ausgebildeten ReNo-Fachangestellten mit jeweils zwei Fachwirtinnen besetzt sind, um für unsere Mandanten eine optimale und stets auf dem aktuellen Wissensstand gehaltene Dienstleistung anzubieten.