Telefonieren bei Rotlichtphase erlaubt Bei ausgeschaltetem Motor vor einer auf Rotlicht geschalteten Ampel darf mit dem Handy telephoniert werden.
Bei ausgeschaltetem Motor vor einer auf Rotlicht geschalteten Ampel darf mit dem Handy telephoniert werden.
Das hat das OLG Bamberg (Az.: 3 Ss OWi 1050/2006 ) zu Gunsten des betroffenen Autofahrers entschieden.
40 EUR Bußgeld sollte der Autofahrer in dem konkreten Fall zahlen. Der Amtsrichter war noch der spitzfindigen Meinung, der Betroffene könne ja nicht wissen, wann die Ampel von Rot auf Grün schalten und deshalb würde ihn das Handy in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen abgelenken.
Das Oberlandesgericht erinnerte jedoch daran, dass vor der Weiterfahrt zunächst der Motor wieder gestartet werden müsse und erst ab diesem Zeitpunkt, falls der Betroffene dann noch weiter telephonieren sollte, eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten können.
Gut, dass es Rechtsmittelinstanzen gibt.