Unterhalt für Eltern Auskunftspflicht des Schwiegersohnes
Das LSG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 18.2.2016 (L 5 SO 78/15) entschieden, daß der Schwiegersohn einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII verpflichtet ist, dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, wenn er nicht von seiner Ehefrau (Tochter der Leistungsempfängerin) getrennt lebt. Das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) ist durch die Unterhaltspflicht nicht verletzt.